Wenn ein Baum krank, morsch oder nicht mehr zu retten ist, fällen wir ihn sicher und fachgerecht. Inklusive Beratung zu Fällgenehmigung und Baumschutzsatzung in Heidelberg.

So sehr wir Bäume erhalten möchten: Manchmal ist eine Fällung unvermeidbar, etwa wenn ein Baum abgestorben, krank oder nicht mehr standsicher ist oder ein Bauvorhaben im Weg steht. Green Cuts übernimmt die Baumfällung in Heidelberg, Leimen und Sandhausen sicher, fachgerecht und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Vorab prüfen wir immer, ob ein fachgerechter Baumschnitt oder eine gezielte Baumpflege den Baum noch retten kann. Denn Fällen ist für uns die letzte Option, nicht der erste Vorschlag.
Nicht jeder kranke Baum muss weg. Nötig wird die Fällung, wenn die Standsicherheit dauerhaft verloren ist: Pilzfruchtkörper am Stammfuß, großflächige Faulstellen, aufgerissene Zwiesel, abgestorbene Kronenteile oder Wurzelschäden nach Bauarbeiten sind typische Anzeichen. Auch eine über Jahre nachlassende Vitalität, erkennbar an lichtem Laub und viel Totholz in den Ästen, ist ein Grund, den Baum genauer beurteilen zu lassen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer haften Sie für Schäden, die von Ihren Bäumen ausgehen. Eine regelmäßige Baumkontrolle hält den Baumbestand verkehrssicher und zeigt mögliche Gefahren frühzeitig, solange eine Pflegemaßnahme noch ausreicht. Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns den Baum sorgfältig an und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Fällung wirklich der richtige Schritt ist.
Bevor ein Baum fällt, lohnt der Blick auf die milderen Mittel. Eine Kronenpflege nimmt totes und krankes Holz heraus, eine Auslichtung senkt die Windlast, eine Einkürzung schafft Abstand zu Dach, Gehweg und Nachbargrundstück. Bei überhängenden Ästen über dem Sitzplatz genügt oft ein fachgerechter Schnitt, und bei Obstbäumen hält ein regelmäßiger Erhaltungsschnitt den Baum ohnehin länger im Ertrag.
Welche Maßnahme fachlich trägt, entscheidet der Zustand des Baumes, nicht der Preis. Was in der Baumpflege möglich ist und wo sie an ihre Grenzen kommt, besprechen wir vor Ort. Steht die Fällung dann fest, tragen wir den Baum bei beengten Verhältnissen vom Kronenbereich aus in Teilstücken ab; der Fachbegriff für diese Arbeit im Baum ist Seilklettertechnik.
Wichtig zu wissen: In Heidelberg schützt die städtische Baumschutzsatzung einen großen Teil des Baumbestands. Geschützte Bäume dürfen nur mit einer Genehmigung der Stadt gefällt werden; diese wird beim zuständigen Amt beantragt (Informationen und Antrag über die Stadt Heidelberg). Häufig wird mit der Genehmigung eine Ersatzpflanzung zur Auflage gemacht. Auch in den Umlandgemeinden wie Leimen und Sandhausen gelten eigene Regeln.
Zusätzlich gilt bundesweit die Schonzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes in der Regel nicht gefällt werden, unter anderem zum Schutz brütender Vögel. Ausnahmen sind möglich, etwa bei akuter Gefahr. Wir beraten Sie ehrlich, welche Schritte für Ihren Baum nötig sind, und richten die Ausführung nach Genehmigungslage und Schonzeit.
| Fällung | Richtwert (unverbindlich) |
|---|---|
| Kleiner Baum (bis ca. 5 m), gut zugänglich | ca. 150 bis 400 € |
| Mittlerer Baum (ca. 5 bis 10 m) | ca. 400 bis 900 € |
| Großer Baum oder stückweises Abtragen | ab ca. 900 € |
| Entsorgung von Stamm und Schnittgut | je nach Menge, oft 100 bis 300 € |
Alle genannten Preise sind unverbindliche, marktübliche Richtwerte (Stand 2026) inklusive Arbeitszeit, ohne Gewähr. Der tatsächliche Preis hängt von Größe, Zustand und Zugänglichkeit ab. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.
Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren der Stadt für die Fällgenehmigung. Einen Überblick über die Kosten von Schnittmaßnahmen finden Sie in unserem Ratgeber Baumschnitt-Kosten.
Von unserem Standort in der Hans-Bunte-Straße 8 in Heidelberg aus führen wir Baumfällungen in den Stadtteilen sowie in Leimen, Sandhausen, Dossenheim, Schriesheim, Eppelheim, Nußloch, Walldorf und Umgebung aus. Kurze Wege in der Metropolregion Rhein-Neckar halten die Anfahrt klein und machen Termine flexibel; welche Orte wir regelmäßig anfahren, zeigt unser Einzugsgebiet.
Green Cuts ist ein Gartenbaubetrieb aus Heidelberg mit über 25 Jahren Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau, von der Gartenpflege bis zur Fällung eines Baumes in schwer zugänglicher Lage. Rufen Sie für Ihren Baum einfach an: +49 178 6262717. Wir schauen uns die Situation kostenlos vor Ort an, klären die Genehmigungslage und machen Ihnen danach ein verbindliches Angebot.
Nicht immer. Die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg schützt einen großen Teil des Baumbestands; geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Zusätzlich gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September. Wir prüfen das bei der Besichtigung und beraten Sie zum Antrag.
Als unverbindlicher Richtwert: kleine Bäume ab etwa 150 bis 400 Euro, mittlere Bäume 400 bis 900 Euro, große oder schwer zugängliche Bäume mehr. Entscheidend sind Größe, Standort und ob der Baum stückweise abgetragen werden muss. Den genauen Preis erhalten Sie nach der Besichtigung.
Grundsätzlich vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. In der Schonzeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei akuter Gefahr für Personen oder Sachen.
Auf Wunsch kümmern wir uns nach der Fällung auch um Baumstumpf und Wurzelbereich. Sprechen Sie uns bei der Besichtigung einfach darauf an.
Häufig verlangt die Stadt mit der Fällgenehmigung eine Ersatzpflanzung. Wir beraten Sie zur passenden Baumart und übernehmen die Pflanzarbeit gerne, inklusive Bezug über unsere Partner-Baumschulen.
Ein Baum um die zehn Meter fällt in die mittlere Kategorie: als unverbindlicher Richtwert etwa 400 bis 900 Euro. Muss er wegen enger Bebauung in Teilstücken abgetragen werden, liegt der Preis höher. Die Entsorgung von Stamm und Schnittgut kostet je nach Menge meist 100 bis 300 Euro zusätzlich.
Das richtet sich nach der kommunalen Baumschutzsatzung; maßgeblich sind dort in der Regel Stammumfang und Baumart. Nicht geschützte Bäume dürfen Sie außerhalb der Schonzeit vom 1. März bis 30. September fällen. Wir prüfen bei der Besichtigung, ob Ihr Baum unter die Satzung fällt, und verweisen im Zweifel auf die zuständige Stelle der Stadt.
In der Regel nicht. Eine Fällung wegen Alter, Krankheit oder eines Bauvorhabens ist Sache der Eigentümer. Nach einem Sturmschaden kann die Gebäudeversicherung anteilig für die Beräumung aufkommen, wenn versicherte Gebäudeteile betroffen sind. Klären Sie das bitte vorab mit Ihrem Versicherer.
Zur Baumpflege zählen Kronenpflege, Auslichtung, Totholzentnahme und das fachgerechte Einkürzen von Ästen. Sie reicht, solange Stamm und Wurzelbereich gesund sind und der Baum standsicher bleibt. Erst wenn die Standsicherheit dauerhaft fehlt, ist die Fällung die richtige Lösung.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an - wir beraten Sie gern unverbindlich.